EWB-Nachweis – Informationen zum Waffen­erwerb

Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte und erforderlichen Unterlagen beim Kauf, Verkauf oder bei Reparaturen von Waffen und Munition (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
1. Erwerbsberechtigung nachweisen EWB vor Versand oder Übergabe bereitstellen und Behörde zur Bestätigung autorisieren.
2. Erwerb melden Innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde anmelden.
3. Aufbewahrung beachten Gesetzliche Vorschriften zur Lagerung von Waffen und Munition einhalten.

Allgemeine Unterlagen

  • P-ID und E-ID erforderlich
  • Originaldokumente nur auf Aufforderung einsenden
  • Automatische Meldung an das Nationale Waffenregister

Jäger

  • Gültiger Jagdschein erforderlich
  • Erwerb von jagdlich zugelassenen Langwaffen
  • Halbautomaten bei Jagd max. 3 Patronen geladen

Sportschützen

  • Maximal 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten
  • Gelbe WBK für bestimmte Waffenarten
  • Begrenzung: 10 Waffen (seit 2020)

Kurzwaffen

  • Grüne WBK mit Voreintrag oder Sammler-WBK
  • P-ID und E-ID

Langwaffen

  • Jagdschein oder WBK
  • P-ID und E-ID

Munition

  • WBK mit Eintrag oder MES
  • Jagdschein für Langwaffenmunition

Reparaturen

  • WBK der Waffe
  • Stammdatenblatt erforderlich

Export

  • Außerhalb Deutschlands gelten zusätzliche Bestimmungen