EWB-Nachweis – Informationen zum Waffenerwerb
Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte und erforderlichen Unterlagen beim Kauf, Verkauf oder bei Reparaturen von Waffen und Munition (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
1. Erwerbsberechtigung nachweisen
EWB vor Versand oder Übergabe bereitstellen und Behörde zur Bestätigung autorisieren.
2. Erwerb melden
Innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde anmelden.
3. Aufbewahrung beachten
Gesetzliche Vorschriften zur Lagerung von Waffen und Munition einhalten.
Allgemeine Unterlagen
- P-ID und E-ID erforderlich
- Originaldokumente nur auf Aufforderung einsenden
- Automatische Meldung an das Nationale Waffenregister
Jäger
- Gültiger Jagdschein erforderlich
- Erwerb von jagdlich zugelassenen Langwaffen
- Halbautomaten bei Jagd max. 3 Patronen geladen
Sportschützen
- Maximal 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten
- Gelbe WBK für bestimmte Waffenarten
- Begrenzung: 10 Waffen (seit 2020)
Kurzwaffen
- Grüne WBK mit Voreintrag oder Sammler-WBK
- P-ID und E-ID
Langwaffen
- Jagdschein oder WBK
- P-ID und E-ID
Munition
- WBK mit Eintrag oder MES
- Jagdschein für Langwaffenmunition
Reparaturen
- WBK der Waffe
- Stammdatenblatt erforderlich
Export
- Außerhalb Deutschlands gelten zusätzliche Bestimmungen
